Die Digitalisierung schreitet voran, das zeigt sich auch in den neuen, seit 1.4.2024 gültigen Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – besser bekannt unter der Abkürzung GoBD. In dieser aktualisierten Version fließen insbesondere die Änderungen aufgrund der Umsetzung der EU-DAC7-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation) ein.
GoBD – gültig seit 1.1.2015 – betrifft sowohl Groß- und Kleinunternehmen als auch Freiberufler und Selbstständige, stellt eine einheitliche Regelung zur Führung von Daten in elektronischer Form dar. Dabei spielen Datensicherheit und Datenunveränderbarkeit eine wichtige Rolle und müssen, neben weiteren Anforderungen, nachweislich erfüllt werden.
Neue technologische Anforderungen sowie rechtliche Anpassungen machten eine Aktualisierung der GoBD erforderlich, um Unternehmen eine zeitgemäße und valide Basis für die Buchhaltungs- und Aufbewahrungsprozesse zu bieten. Aber auch neue gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mussten in die GoBD integriert werden, um eine rechtskonforme Vorgehensweise zu garantieren.
Die nun gültige Fassung enthält neben redaktionellen Anpassungen, notwendige Aktualisierungen, um der rasanten Entwicklung in der digitalen Transformation zu entsprechen. Das betrifft erweiterte Regelungen für die Nutzung von Cloud-Lösungen, insbesondere hinsichtlich Daten- und Revisionssicherheit. Die digitale Archivierung ist ein weiterer Schwerpunkt sowie die Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit der digitalen Unterlagen. Des Weiteren wird auch die technologische Weiterentwicklung der Buchhaltungs- und ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) berücksichtigt, inklusive der Integration von KI unter strengen Voraussetzungen. Weitere Anpassungen dieser Neufassung der GoBD enthält zahlreiche Änderungen und Anpassungen, die der technologischen Weiterentwicklung entsprechen und dabei die globalen Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung der internationalen Standards berücksichtigen.
Die Herausforderung für jedes Unternehmen besteht nun darin, diese neue GoBD schnellstens in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren, denn seit April 2024 ist sie Pflicht in Deutschland. Das heißt, die notwendigen Anpassungen in den Systemen müssen durchgeführt und integriert werden, so dass eine rechtskonforme Vorgehensweise garantiert werden kann.
PROMATIS kennt diese Thematik und ist mit den Inhalten der aktualisierten Verordnung bestens vertraut. Als GoBD-zertifizierter Lösungsanbieter liefern wir zwei Best Practice-Produkte „Extractor und DataSmart“ (mit dem Plug-in GoBD) und somit etablierte Lösungen im Finance, die alle relevanten Funktionen beeinhalten. Eine systematische und nachhaltige Release-Politik sorgt für eine valide Vorgehensweise und ist schon heute für zukünftige Anpassungen vorbereitet.
Autor: Axel Bröker
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